{"id":1184,"date":"2021-03-18T09:30:27","date_gmt":"2021-03-18T09:30:27","guid":{"rendered":"http:\/\/schuhr-anwaelte.de\/?p=1184"},"modified":"2021-10-27T06:35:20","modified_gmt":"2021-10-27T06:35:20","slug":"planfestellungsbeschluss-zur-weservertiefung-aufgehoben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/schuhr-anwaelte.de\/index.php\/2021\/03\/18\/planfestellungsbeschluss-zur-weservertiefung-aufgehoben\/","title":{"rendered":"Planfestellungsbeschlu\u00df zur Weservertiefung aufgehoben"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Weservertiefung vom 15.07.2011 neigen sich die von Herrn Rechtsanwalt Hartwich betreuten Anfechtungsprozesse vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach rund zehnj\u00e4hriger Verfahrensdauer dem Ende zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Planfeststellungsbeh\u00f6rde ist mit ihrer Aufhebungsentscheidung zu der Auffassung gelangt, da\u00df eine Heilung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigten gravierenden M\u00e4ngel des Planfestellungsbeschlusses nicht mehr in einem erg\u00e4nzenden Verfahren m\u00f6glich ist, mit der Folge, da\u00df der Beschlu\u00df endg\u00fcltig rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Klageverfahren haben sich damit in der Hauptsache erledigt. Das Bundesverwaltungsgericht wird damit nur noch \u00fcber die Kosten des Verfahrens zu entscheiden haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\">Zum Hintergrund:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4ger, s\u00e4mtlich Landwirte, sahen durch den Planfeststellungsbeschlu\u00df zu Weservertiefung ihr grundrechtlich verankertes, sogenanntes Recht am eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb in unzumutbarem Ma\u00df verletzt, da die weitere Vertiefung der Weser zu einer fortschreitenden Versalzung des f\u00fcr Zwecke der Viehtr\u00e4nkung entnommenen S\u00fc\u00dfwassers der Weser f\u00fchre. Bereits vorangegangene Weservertiefungen h\u00e4tten das aus der Weser gespeiste Be- und Entw\u00e4sserungssystem in so empfindlichem Ma\u00dfe gest\u00f6rt, da\u00df Tr\u00e4nkewasser zuweilen  nur noch in tiersch\u00e4dlicher Qualit\u00e4t entnommen werden konnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Bereits in einem fr\u00fchen Verfahrensstadium hatte das Bundesverwaltungsgericht in parallel gef\u00fchrten Eilverfahren entschieden, da\u00df nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nne, da\u00df es zu nicht mehr zu beseitigenden Nachteilen f\u00fcr die Kl\u00e4ger f\u00fchren k\u00f6nne, wenn die Weservertiefung begonnen werde ohne sicherzustellen, da\u00df geeignete Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung der Versalzung des Tr\u00e4nkewassers zeitgleich umgesetzt werden. Die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses war deshalb seit Oktober 2012 ausgesetzt, so da\u00df das Ausbauvorhaben nie begonnen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der jetzt erfolgen Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses sehen sich die Kl\u00e4ger in ihrer Auffassung best\u00e4tigt, da\u00df jegliche Umsetzung des Ausbauvorhabens voraussetzt, da\u00df wirksame Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, die die weitere Verschlechterung des Salzgehaltes des Weserwassers verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgegeben hat die Wasserstra\u00dfen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Planfeststellungsbeh\u00f6rde ihr Vorhaben aber nicht ganz. Die Zulassung soll in einem neuen rechtlichen Verfahren durch Gesetz erfolgen (Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Ma\u00dfnahmengesetz im Verkehrsbereich, Ma\u00dfnahmengesetzvorbereitungsgesetz &#8211; MgvG).<\/p>\n\n\n\n<p>Abstand nehmen will man jedoch von einer Vertiefung der Unterweser im Abschnitt Brake bis Bremen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Weservertiefung vom 15.07.2011 neigen sich die von Herrn Rechtsanwalt Hartwich betreuten Anfechtungsprozesse vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach rund zehnj\u00e4hriger Verfahrensdauer dem Ende zu. 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