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Planfestellungsbeschluß zur Weservertiefung aufgehoben

Mit der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Weservertiefung vom 15.07.2011 neigen sich die von Herrn Rechtsanwalt Hartwich betreuten Anfechtungsprozesse vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach rund zehnjähriger Verfahrensdauer dem Ende zu.

Die Planfeststellungsbehörde ist mit ihrer Aufhebungsentscheidung zu der Auffassung gelangt, daß eine Heilung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigten gravierenden Mängel des Planfestellungsbeschlusses nicht mehr in einem ergänzenden Verfahren möglich ist, mit der Folge, daß der Beschluß endgültig rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.

Die Klageverfahren haben sich damit in der Hauptsache erledigt. Das Bundesverwaltungsgericht wird damit nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden haben.

Zum Hintergrund:

Die Kläger, sämtlich Landwirte, sahen durch den Planfeststellungsbeschluß zu Weservertiefung ihr grundrechtlich verankertes, sogenanntes Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in unzumutbarem Maß verletzt, da die weitere Vertiefung der Weser zu einer fortschreitenden Versalzung des für Zwecke der Viehtränkung entnommenen Süßwassers der Weser führe. Bereits vorangegangene Weservertiefungen hätten das aus der Weser gespeiste Be- und Entwässerungssystem in so empfindlichem Maße gestört, daß Tränkewasser zuweilen nur noch in tierschädlicher Qualität entnommen werden konnte.

Bereits in einem frühen Verfahrensstadium hatte das Bundesverwaltungsgericht in parallel geführten Eilverfahren entschieden, daß nicht ausgeschlossen werden könne, daß es zu nicht mehr zu beseitigenden Nachteilen für die Kläger führen könne, wenn die Weservertiefung begonnen werde ohne sicherzustellen, daß geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Versalzung des Tränkewassers zeitgleich umgesetzt werden. Die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses war deshalb seit Oktober 2012 ausgesetzt, so daß das Ausbauvorhaben nie begonnen wurde.

Mit der jetzt erfolgen Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses sehen sich die Kläger in ihrer Auffassung bestätigt, daß jegliche Umsetzung des Ausbauvorhabens voraussetzt, daß wirksame Maßnahmen ergriffen werden, die die weitere Verschlechterung des Salzgehaltes des Weserwassers verhindern.

Aufgegeben hat die Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Planfeststellungsbehörde ihr Vorhaben aber nicht ganz. Die Zulassung soll in einem neuen rechtlichen Verfahren durch Gesetz erfolgen (Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich, Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG).

Abstand nehmen will man jedoch von einer Vertiefung der Unterweser im Abschnitt Brake bis Bremen.