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Erneute Gratulation an unsere Kollegin Lia Glevitzky!

Rechtsanwältin Lia Glevitzky hat im Februar 2024 die notarielle Fachprüfung bestanden und hat damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, sich auf die nächste freie Notarstelle im Amtsgerichtsbezirk Nordenham bewerben zu können.

Mit der notariellen Fachprüfung wollte der Gesetzgeber einen verbindlichen Mindeststandard für die fachliche Qualifikation der Anwaltsnotarinnen und -notare sowie ein klares und transparentes Auswahlverfahren unter mehreren fachlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern schaffen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte führen damit den Nachweis, dass sie für das Notaramt fachlich hinreichend qualifiziert sind (§ 7 a Abs. 2 Satz 1 BNotO). Daneben dient die notarielle Fachprüfung aber auch der Bestenauslese: Bewerben sich mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um eine ausgeschriebene Notarstelle, richtet sich die Auswahl unter ihnen zu einem wesentlichen Anteil nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung (60 %). Das Ergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung fließt mit einer Gewichtung von 40 % ebenfalls in die Auswahlentscheidung mit ein (§ 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO).

Die notarielle Fachprüfung ist damit eine der (besonderen) Voraussetzungen für die Bestellung zur Anwaltsnotarin bzw. zum Anwaltsnotar (§ 5 b Abs. 1 Nr. 3 BNotO).

(Quelle: https://www.pruefungsamt-bnotk.de/die-notarielle-fachpruefung/allgemeines-zur-pruefung#zweck-der-pruefung)