Arbeitgeberfalle: Urlaubsansprüche während der Elternzeit
Was viele Arbeitgeber nicht wissen: auch für die Dauer der Elternzeit hat die Arbeitnehmerin einen fortlaufenden Urlaubsanspruch. Da der Urlaub in der laufenden Elternzeit regelmäßig nicht genommen wird, steht er der Berechtigten nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz in vollem Umfang zu.
Heißt also im Klartext: Wer nach seinem Arbeitsvertrag einen jährlichen Urlaubsanspruch von z.B. 28 Tagen hat und ein Jahr in Elternzeit geht, kann im Anschluss...